Zum Inhalt springen
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Nutzungsbedingungen im Überblick

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Veritas Sachverständigen GmbH für frei vereinbarte Dienstleistungen, insbesondere Kfz-Schaden- und Wertgutachten, Prüfungs-, Beratungs- und Dokumentationstätigkeiten.

Stand: 13.08.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

1.1Die Veritas Sachverständigen GmbH erbringt technische und sachverständige Dienstleistungen im Kraftfahrzeugwesen, insbesondere Kfz-Schaden- und Wertgutachten, Beweissicherung, Fahrzeugbewertungen, Prüfungen, Beratungen sowie damit zusammenhängende Dokumentations- und Abwicklungsleistungen.

1.2Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Veritas Sachverständigen GmbH mit Auftraggebern, sowohl mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB als auch mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

1.3Diese AGB werden dem Auftraggeber vor oder bei Vertragsschluss in zumutbarer Weise zur Kenntnis gegeben. Der Auftraggeber bestätigt die Möglichkeit der Kenntnisnahme sowie die Einbeziehung dieser AGB im jeweiligen Auftrag, in der Auftragsbestätigung oder in einer gesonderten Empfangsbestätigung.

1.4Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Veritas Sachverständigen GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.5Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB. Für Inhalt und Umfang solcher Vereinbarungen ist die schriftliche oder in Textform erfolgte Bestätigung maßgeblich.

1.6Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers, insbesondere Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritts- oder Minderungsverlangen, sind in Textform abzugeben.

1.7Soweit dem Auftraggeber Anlagen, insbesondere Honorarvereinbarung, Gebührenübersicht, Datenschutzhinweise, Widerrufsbelehrung oder Abtretungserklärung, übergeben oder elektronisch bereitgestellt werden, bestätigt der Auftraggeber deren Erhalt gesondert. Die Anlagen sind Bestandteil der Vertragsdokumentation, soweit sie im Auftrag oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich einbezogen werden.

§ 2 Auftragserteilung und Leistungsumfang

2.1Umfang, Zweck und Inhalt der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag, der Auftragsbestätigung, der Honorarvereinbarung, einer etwaigen Abtretungserklärung sowie den ausdrücklich einbezogenen Anlagen.

2.2Die Veritas Sachverständigen GmbH bestimmt Art, Methode und Umfang der Untersuchung nach sachverständigem Ermessen, soweit keine abweichenden Vereinbarungen in Textform getroffen wurden oder zwingende gesetzliche Vorgaben entgegenstehen. Der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens wird vom Sachverständigen nach den geltenden Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Der Sachverständige ist nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden, wenn diese eine inhaltliche Unrichtigkeit des Gutachtens zur Folge hätten.

2.3Die Veritas Sachverständigen GmbH ist berechtigt, zur sachgerechten Auftragsdurchführung geeignete Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Unterauftragnehmer einzusetzen.

2.4Ergibt sich während der Bearbeitung die Notwendigkeit zusätzlicher Leistungen oder Kosten, wird der Auftraggeber hierüber informiert. Erweiterungen des Auftrags sind zusätzlich zu vereinbaren.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1Der Auftraggeber stellt alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung.

3.2Hierzu gehören insbesondere Zulassungsbescheinigung, Angaben zum Schadenereignis, Reparaturrechnungen, bekannte Vorschäden und Altschäden, Laufleistung, Ausstattung, Fotos, Kontaktdaten beteiligter Personen sowie vorhandene Versicherungs- und Schadennummern.

3.3Der Auftraggeber hat das Fahrzeug oder den Prüfgegenstand in einem für die Untersuchung geeigneten Zustand bereitzustellen und auf ihm bekannte Besonderheiten, Vorschäden, verdeckte Schäden oder sicherheitsrelevante Umstände hinzuweisen.

3.4Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf unvollständige, verspätete oder unzutreffende Angaben des Auftraggebers oder auf eine nicht ordnungsgemäße Bereitstellung des Fahrzeugs oder Prüfgegenstands zurückzuführen sind, können zusätzlich berechnet werden, soweit der Mehraufwand erforderlich und nachweisbar ist.

§ 4 Fristen, Fertigstellung und höhere Gewalt

4.1Angegebene Bearbeitungs-, Liefer- oder Fertigstellungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bzw. fester Leistungszeitpunkt zugesagt wurden.

4.2Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung, ausstehender Unterlagen, nicht zugänglicher Fahrzeuge, zusätzlicher Prüfnotwendigkeit oder Umstände außerhalb des Einflussbereichs der Veritas Sachverständigen GmbH verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

4.3Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Ausfälle wesentlicher Infrastruktur, IT-Störungen, Krankheit, Streik oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse, befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.

§ 5 Vergütung, Nebenkosten und Zahlung

5.1Die Vergütung richtet sich nach der jeweils vereinbarten Honorarvereinbarung, Preis- oder Gebührenübersicht. Wurde keine konkrete Vergütung vereinbart, schuldet der Auftraggeber die übliche Vergütung im Sinne des § 632 Abs. 2 BGB, soweit die Leistung nach den Umständen nur gegen Vergütung zu erwarten ist.

5.2Neben dem Grundhonorar können erforderliche und auftragsbezogene Nebenkosten berechnet werden, sofern sie vereinbart, nach der Art des Auftrags erforderlich oder dem Auftraggeber vor ihrer Entstehung erläutert wurden. Hierzu zählen insbesondere Fahrtkosten, Foto- und Schreibkosten, Porto, Telefon- und Kommunikationskosten, Restwertermittlung, Nutzung von Hebebühnen oder Prüfständen, Fremdleistungen, Datenbankkosten und sonstige auftragsbezogene Auslagen.

5.3Die Veritas Sachverständigen GmbH kann angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen verlangen, soweit dies vereinbart wurde oder sich aus den gesetzlichen Vorschriften ergibt. Teilrechnungen können entsprechend dem Bearbeitungsstand gestellt werden.

5.4Rechnungen sind nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Eine abweichende Zahlungsfrist oder ein konkretes Zahlungsziel ergibt sich aus der Rechnung oder der jeweiligen Vereinbarung.

5.5Wird das Privatgutachten nachträglich in einem gerichtlichen Verfahren verwendet, herangezogen oder zum Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen gemacht, insbesondere durch ergänzende Stellungnahmen, Erläuterungen, Teilnahme an gerichtlichen Terminen, Beantwortung gerichtlicher oder anwaltlicher Rückfragen oder sonstige verfahrensbezogene Tätigkeiten, können hierfür zusätzliche Kosten entstehen. Diese zusätzlichen Leistungen werden gesondert nach Aufwand, nach Vereinbarung oder nach der jeweils geltenden Honorar- oder Gebührenübersicht der Veritas Sachverständigen GmbH abgerechnet, soweit sie nicht bereits ausdrücklich vom ursprünglichen Gutachtenauftrag umfasst sind.

5.6Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.

§ 6 Kündigung

6.1Eine Kündigung des Gutachterauftrags ist nur aus wichtigem Grund möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Regelung des § 627 BGB wird ausdrücklich abbedungen.

6.2Als wichtiger Kündigungsgrund gilt, wenn der Sachverständige in grober Weise gegen die ihm nach der Sachverständigenordnung obliegenden Verpflichtungen verstößt.

6.3Als wichtiger Kündigungsgrund gilt unter anderem, wenn der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, seine Zustimmung zur Einsicht verweigert oder dem Sachverständigen keinen Zugang verschafft. Des Weiteren gilt als wichtiger Kündigungsgrund, wenn der Auftraggeber den Sachverständigen in seiner Arbeit behindert oder sein pflichtwidriges Verhalten aufgrund einer Mahnung des Sachverständigen nicht ändert.

§ 7 Abtretung und Regulierung durch Dritte

7.1Soweit der Auftraggeber Ansprüche gegen einen Schädiger, dessen Haftpflichtversicherung oder sonstige Dritte an die Veritas Sachverständigen GmbH abtritt, dient die Abtretung der Sicherung und Erfüllung der Vergütungsansprüche.

7.2Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung verpflichtet, soweit und solange eine vollständige Zahlung durch den Schädiger, dessen Versicherung oder sonstige Dritte nicht erfolgt. Im Falle einer verstrichenen Zahlungsfrist ist die Veritas Sachverständigen GmbH berechtigt, abgetretene Forderungen selbst geltend zu machen, sofern dies dem Auftraggeber vorher in Textform angezeigt worden ist.

7.3Kürzungen, Einwendungen oder Nichtzahlungen durch Versicherer oder sonstige Dritte lassen den Vergütungsanspruch der Veritas Sachverständigen GmbH gegenüber dem Auftraggeber unberührt, soweit der Anspruch dem Grunde und der Höhe nach wirksam vereinbart oder gesetzlich geschuldet ist und keine zwingenden gesetzlichen Rechte des Auftraggebers entgegenstehen.

7.4Die Veritas Sachverständigen GmbH ist berechtigt, zur Durchsetzung abgetretener Ansprüche die erforderlichen Daten und Unterlagen an Versicherer, Rechtsanwälte, Gerichte oder sonstige mit der Regulierung befasste Stellen weiterzugeben. Insoweit gilt der Auftrag auch als Vollmacht und ermächtigt die Veritas Sachverständigen GmbH zur Vornahme aller für sie erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

7.5Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass zur Auftragsdurchführung erforderliche Lichtbilder, Unterlagen und Kommunikationsdaten erstellt, verarbeitet und, soweit erforderlich, an die an der Auftragsabwicklung beteiligten Stellen übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Schadenfeststellung, Beweissicherung, Restwertermittlung, Regulierung und Anspruchsdurchsetzung.

§ 8 Gewährleistung

8.1Die Leistung der Veritas Sachverständigen GmbH bezieht sich ausschließlich auf den vereinbarten Auftragsgegenstand und den zum Untersuchungszeitpunkt feststellbaren Zustand.

8.2Eine Gewähr für die zukünftige Entwicklung, die technische Gesamtfunktion eines Fahrzeugs, die tatsächliche Durchsetzbarkeit von Ansprüchen oder die Anerkennung durch Versicherer, Gerichte oder Dritte wird nicht übernommen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

8.3Bei berechtigten Mängeln der Leistung ist die Veritas Sachverständigen GmbH zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, insbesondere durch Berichtigung, Ergänzung oder Klarstellung des Arbeitsergebnisses. Schlägt die Nacherfüllung fehl, gelten die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers.

8.4Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

§ 9 Haftung

9.1Die Veritas Sachverständigen GmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.2Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Veritas Sachverständigen GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

9.3Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer der Veritas Sachverständigen GmbH.

9.4Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder aus übernommenen Garantien bleibt unberührt.

§ 10 Urheberrecht, Nutzungsrechte und Verwendung von Gutachten

10.1Gutachten und sonstige Arbeitsergebnisse können dem Auftraggeber in Papierform, elektronisch oder über einen geeigneten digitalen Übermittlungsweg bereitgestellt werden, sofern keine bestimmte Übergabeform ausdrücklich vereinbart wurde.

10.2Gutachten, Lichtbilder, Berechnungen, Bewertungen, Stellungnahmen und sonstige Arbeitsergebnisse der Veritas Sachverständigen GmbH sind nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften urheberrechtlich oder leistungsschutzrechtlich geschützt.

10.3Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zur Verwendung des Arbeitsergebnisses für den im Auftrag vorgesehenen Zweck, insbesondere zur Schadenregulierung, Beweissicherung oder Rechtsverfolgung.

10.4Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung, Vervielfältigung, Weitergabe zu Werbezwecken oder inhaltliche Veränderung bedarf der vorherigen Zustimmung der Veritas Sachverständigen GmbH, soweit keine gesetzliche Befugnis besteht.

§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit

11.1Die Veritas Sachverständigen GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere zur Auftragsanbahnung, Auftragsdurchführung, Rechnungsstellung, Anspruchsdurchsetzung und Dokumentation.

11.2Personenbezogene Daten können, soweit erforderlich, an Versicherer, Rechtsanwälte, Gerichte, Behörden, Reparaturbetriebe, Restwertbörsen, Dienstleister oder sonstige zur Auftragsdurchführung oder Schadenregulierung beteiligte Stellen übermittelt werden.

11.3Die Veritas Sachverständigen GmbH behandelt Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertrauliche Informationen des Auftraggebers vertraulich.

11.4Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Betroffenenrechten sowie zu den Kontaktdaten des Verantwortlichen ergeben sich aus den jeweils bereitgestellten Datenschutzhinweisen der Veritas Sachverständigen GmbH.

§ 12 Widerrufsrecht bei Verbrauchern

12.1Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern kein gesetzlicher Ausschlussgrund eingreift.

12.2Über das Bestehen, die Bedingungen, Fristen und das Verfahren des Widerrufsrechts wird der Verbraucher gesondert belehrt.

12.3Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass die Veritas Sachverständigen GmbH vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, kann der Verbraucher im Widerrufsfall Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung schulden. Das Widerrufsrecht kann bei vollständiger Leistungserbringung nur erlöschen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, insbesondere wenn der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom möglichen Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.

12.4Die Widerrufsbelehrung und ein etwaiges Muster-Widerrufsformular werden Verbrauchern gesondert zur Verfügung gestellt und sind nicht durch diese AGB ersetzt.

§ 13 Streitbeilegung

13.1Die Veritas Sachverständigen GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung im Einzelfall besteht.

13.2Hinweise auf die frühere EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung werden nicht aufgenommen, da die Pflicht zur Verlinkung auf diese Plattform seit dem 20. Juli 2025 entfallen ist.

§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

14.1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie kollisionsrechtlicher Vorschriften, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

14.2Erfüllungsort ist, soweit zulässig, der Sitz der Veritas Sachverständigen GmbH.

14.3Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Veritas Sachverständigen GmbH. Die Veritas Sachverständigen GmbH bleibt berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

§ 15 Schlussbestimmungen

15.1Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt – soweit vorhanden – die gesetzliche Regelung, ergänzend eine unter angemessener Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen passende Bestimmung, die der unwirksamen am nächsten kommt.

15.2Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform, soweit nicht zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist.

15.3Für die Vertragsdokumentation gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung übergebene oder ausdrücklich einbezogene Fassung dieser AGB und der dazugehörigen Anlagen. Spätere Änderungen gelten nur für neue Aufträge, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart werden.

Stand: 13.08.2026

Widerrufsbelehrung & Muster-Widerrufsformular

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Diese Widerrufsbelehrung gilt für Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen, soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Veritas Sachverständigen GmbH, Bleichestraße 8a, 31008 Elze, Telefon: 0800-8374827, E-Mail: info@veritasgutachten.de, mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Das Widerrufsrecht kann bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung erlöschen, wenn Sie zuvor ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren können.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden. Die Verwendung dieses Formulars ist nicht vorgeschrieben.

An: Veritas Sachverständigen GmbH, Bleichestraße 8a, 31008 Elze, E-Mail: info@veritasgutachten.de

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Auftrag erteilt am:

Name des Verbrauchers:

Anschrift des Verbrauchers:

Datum:

Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier):

Stand: 13.08.2026

Veritas Sachverständigen GmbH · Bleichestraße 8a · 31008 Elze · Telefon: 0800-8374827 · E-Mail: info@veritasgutachten.de